Tagung "Konzil und Minderheit", 10. bis 14. Oktober 2018 in Rom


In Verbindung mit den Theologen und Konzilsforschern Prof. Dr. Johannes Grohe (Rom), Prof. Dr. Thomas Prügl (Wien) sowie dem Römischen Institut der Görres-Gesellschaft vom 10.-14.10.2018 veranstaltete internationale Tagung zum Thema "Konzil und Minderheit". 19 Referenten aus 11 Ländern werden zum Thema sprechen. Die Tagung wird im Römischen Institut der Görres-Gesellschaft am Campo Santo in Rom abgehalten.
Konzilien bzw. Synoden gehören seit den ersten Jahrhunderten des Christentums zu den bevorzugten Formen der Kirchenleitung. Auf Konzilien wurden interdisziplinäre Vereinbarungen getroffen, doktrinäre Entscheidungen gefällt und Regeln des kirchlichen Lebens festgelegt. Als Versammlungen von Bischöfen, d.h. von monarchischen Vorstehern einzelner Gemeinden, repräsentieren sie das kollegiale Element der Kirche. Konzilien verbürgten selbst in Epochen eines dominanten Papsttums wesentliche Mitbestimmungs- und Konsultationsrechte von Ortskirchen, so dass man sie als Vorbilder für nationale Parlamente wie auch für supranationale Institutionen der Neuzeit betrachten darf. Über ihre theologisch-kirchliche Bedeutung als Orte der Wahrheitsfindung und der theologischen Vergewisserung hinaus können Konzilien als historisch gewachsene Modelle von formalisierter Konsenssuche und kollegialer Konfliktvermeidung oder institutionalisierter Deeskalation studiert werden. Die zweitausendjährige Konziliengeschichte bietet dafür ein Arsenal an instruktiven Beispielen. Sie zeigt aber auch, wie sich unterschiedliche Erfahrungen in der konziliaren Streitkultur produktiv für Verfahrensverbesserungen und den Umgang mit "dissenters" auswirkten.
Natürlich gab es im Laufe der Geschichte Gewinner und Verlierer auf Konzilien, bei denen um wichtige Entscheidungen gerungen wurde. Im Falle von Lehrentscheidungen wurde die Mehrheitsmeinung als verbindliche Norm und Glaubenswahrheit in Kraft gesetzt, wohingegen die gegenteiligen Ansichten als häretisch verworfen und deren Anhänger mit entsprechenden Sanktionen bedacht wurden (z.B. Anathem). Der Fall des Arius auf dem Konzil von Nizäa (325) und die Verurteilung seiner Person und Lehre wurden dafür zum Prototyp. Aber auch bei anderen Fragen, etwa der Kirchenorganisation, bei Reformen, oder in (kirchen-)politischen Entscheidungen setzten sich Mehrheitsansichten gegen andere Interessen durch.
Die Tagung geht vor diesem Befund der Frage nach, wie sich Minderheiten und Minderheitsmeinungen auf Konzilien artikulierten und wie man ihnen begegnete. War die Auseinandersetzung von einem Bemühen getragen, den gegenteiligen Meinungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen oder dominierte majorisierende Intoleranz? Versuchte man, die Anliegen der Minderheit in den (Mehrheits-) Konsens einzubinden, oder redete man aneinander vorbei? In der Bewertung gilt es nicht nur das historische Ringen im Vorfeld und während der Konzilsversammlungen zur berücksichtigen, sondern auch die Narrative, Stilisierungen und Repräsentationen von Minoritäten oder Gegnern, die sowohl in den Konzilsdokumenten als auch in der weiteren Konzilsliteratur geprägt wurden, in den Blick zu nehmen. Gerade bei Verurteilungen verdient in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung von Lehre und Person Beachtung, und es gilt zu prüfen, ob damit nicht trotz aller Kontroversrhetorik nicht auch Brücken gebaut wurden.
Eng verbunden mit dem Ideal konziliarer Konsensfindung ist der Gedanke der "Einmütigkeit" (unanimitas), der sich bei näherer Prüfung nicht selten als Euphemismus entpuppt. Denn Einstimmigkeit wurde auf Konzilien selten erzielt, und ebenso gibt es Fälle, in denen mit dem angeblichen Erfordernis von Einstimmigkeit Druck auf die Minderheit ausgeübt wurde. Müssen vor diesem Hintergrund die Schlagworte von Konsens, unanimitas, Friede etc. nicht kritischer hinterfragt werden, da sie eher Bruchstellen freilegen und auf Konflikte hindeuten, die eben keine Lösung fanden?
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Begriffe wie maior/minor pars bereits ein entwickeltes Wahlverfahren voraussetzen, dem man in dieser Form erst im Mittelalter begegnet. Und selbst der schillernde Begriff der sanior pars weist auf die Ambivalenz von Majoritäten und Minoritäten hin und auf die Vorbehalte, numerische Mehrheiten als Instrument der Wahrheitsfindung zu akzeptieren. Die Emanzipation der Minorität, die sich auch darin vollzieht, dass man sie beim Namen nennt, deutet daher nicht nur auf ein neues, "modernes" Vertrauen auf Verfahrensfragen und Geschäftsordnung in, sondern bringt auch die Überzeugung zum Ausdruck, dass Konzilien eine gewisse Egalität und Freiheit eignen muss, die theologisch legitimiert als Ausdruck der Anwesenheit Hl. Geistes interpretiert wird.
Bei Meinungsunterschieden und Streit auf den Konzilien gilt es, auch die qualitativen Unterschiede der Verhandlungsgegenstände im Auge zu behalten. Standen etwa dogmatische Fragen zur Debatte, in denen Konzilien durch frühere Festlegungen und Glaubenstraditionen gebunden waren, oder ging es lediglich um organisatorische oder politische Entscheidungen? Fragen nach Dogma und Häresie hatten weitreichendere Konsequenzen für die unterlegende Minorität. Die Minderheiten waren in diesem Fall die überführten Häretiker, deren Ansichten nicht nur als inkompatibel mit der Mehrheitsmeinung, sondern auch als Bedrohung für die Kirche angesehen wurden. Im Bereich der Kirchendisziplin, wo Missbräuche abgestellt oder Reformen durchgeführt werden sollten, sind die Minderheiten häufig schwerer auszumachen, bzw. sie sind als interessierte Partei auf den Konzilien selten repräsentiert. Schwieriger wird die Frage nach Minoritäten, wenn man politischen oder fürstlichen Einfluss auf Konzilien untersucht, wenn Konzilien zu Schauplätzen der internationalen Politik werden und sich die Frage nach Mehrheit und (unterlegender) Minderheit nicht mehr theologisch, sondern ausschließlich politisch stellt.
Neben spektakulären Fällen, in denen eine scharfe Trennlinien, sei es zwischen Häresie und Orthodoxie, usus und abusus, Allgemein- und Partikularwohl gezogen wurde, boten Konzilien oft Gelegenheit zu ergebnisoffener Diskussion und differenzierter Beratung, nicht selten begleitet von Formen unverblümten Lobbyings. Gerade diese schwer durchschaubaren Prozesse von Meinungsbildung, Konsensfindung und dem Ausloten von Kompromissen verdienen eine weitaus eindringlichere Erforschung, da die offiziellen Quellen und Akten häufig nur die Ergebnisse, nicht aber den Weg dorthin festgehalten haben. So gesehen erweist sich auch die Entwicklung in der Protokollführung als Fortschritt, insofern darin Minoritäten und ihre abweichenden Meinungen zumindest festgehalten wurden und ihnen dadurch einen gerechterer Platz in der Historiographie gesichert wurde.
Neben den Minoritäten und Minderheitsparteien auf den Konzilien selbst will die Tagung das Problem der Konzilsminorität auch auf einen umfassenderen Begriff von Minorität hin ausweiten: Wie, und in welcher Intensität galt die Sorge von Konzilien dem Schutz religiöser, gesellschaftlicher oder sozialer Minderheiten? Zwar übersteigt dieser Aspekt die unmittelbare Frage nach Parteiungen und dem Ringen um Positionen und Mehrheiten auf den Kirchenversammlungen selbst. Jedoch zeugt die Sorge um gefährdete Minderheiten („minorities“) von einem tiefer liegenden Anliegen, einen höchstmöglichen Ausgleich unter partizipierenden Gruppen, Personen und Interessen herzustellen, sei es in Kirche, Gesellschaft oder zwischen Ständen und sozialen Gruppen. Solche Sorge um Minoritäten ist dem Gedanken der Gerechtigkeit ebenso wie dem der Katholizität und des Friedens verpflichtet.
Die Tagung möchte daher den Blick auf die "Verlierer" richten, um einerseits Dynamiken der konziliaren Verständigung und der innerkirchlichen Streitkultur zu studieren und andererseits der Sensibilität in der Kirchengeschichte für das Recht von Minoritäten und den Umgang mit Minderheitsmeinungen nachzugehen. Ein Leitgedanke hierbei wird sein, inwiefern es gelang, berechtigte Anliegen von unterlegenen Parteien und Positionen in kirchlichen Konsens einzubinden. Bei einem solchen Perspektivenwechsel soll es nicht um Rehabilitierungen oder gar Revanchismus gehen, sondern darum, die "Minderheit" zunächst als Phänomen in der Geschichte der Konzilien und ihrer Rezeption wahrzunehmen. Wir gehen dabei von der zu prüfenden These aus, dass "erfolgreiche" Konzilien den Anliegen ihrer Minderheiten möglichst weitgehend entgegenkamen, und dass sich dies nicht nur einer politischen Pragmatik verdankte, sondern letzten Endes wesentlicher Bestandteil von Gerechtigkeit ist.
Die Tagung bringt Kirchen-, Konzils- und Profanhistoriker unterschiedlicher nationaler Provenienz zusammen und beleuchtet das Thema exemplarisch an Beispielen aus allen Epochen der Kirchengeschichte. Die Ergebnisse der Tagung werden nach eingehender Prüfung und "peer review" in der Zeitschrift Annuarium Historae Conciliorum veröffentlicht werden.

In Verbindung mit den Theologen und Konzilsforschern Prof. Dr. Johannes Grohe (Rom), Prof. Dr. Thomas Prügl (Wien) sowie dem Römischen Institut der Görres-Gesellschaft vom 10.-14.10.2018 veranstaltete internationale Tagung zum Thema "Konzil und Minderheit". 19 Referenten aus 11 Ländern werden zum Thema sprechen. Die Tagung wird im Römischen Institut der Görres-Gesellschaft am Campo Santo in Rom abgehalten.
Konzilien bzw. Synoden gehören seit den ersten Jahrhunderten des Christentums zu den bevorzugten Formen der Kirchenleitung. Auf Konzilien wurden interdisziplinäre Vereinbarungen getroffen, doktrinäre Entscheidungen gefällt und Regeln des kirchlichen Lebens festgelegt. Als Versammlungen von Bischöfen, d.h. von monarchischen Vorstehern einzelner Gemeinden, repräsentieren sie das kollegiale Element der Kirche. Konzilien verbürgten selbst in Epochen eines dominanten Papsttums wesentliche Mitbestimmungs- und Konsultationsrechte von Ortskirchen, so dass man sie als Vorbilder für nationale Parlamente wie auch für supranationale Institutionen der Neuzeit betrachten darf. Über ihre theologisch-kirchliche Bedeutung als Orte der Wahrheitsfindung und der theologischen Vergewisserung hinaus können Konzilien als historisch gewachsene Modelle von formalisierter Konsenssuche und kollegialer Konfliktvermeidung oder institutionalisierter Deeskalation studiert werden. Die zweitausendjährige Konziliengeschichte bietet dafür ein Arsenal an instruktiven Beispielen. Sie zeigt aber auch, wie sich unterschiedliche Erfahrungen in der konziliaren Streitkultur produktiv für Verfahrensverbesserungen und den Umgang mit "dissenters" auswirkten.
Natürlich gab es im Laufe der Geschichte Gewinner und Verlierer auf Konzilien, bei denen um wichtige Entscheidungen gerungen wurde. Im Falle von Lehrentscheidungen wurde die Mehrheitsmeinung als verbindliche Norm und Glaubenswahrheit in Kraft gesetzt, wohingegen die gegenteiligen Ansichten als häretisch verworfen und deren Anhänger mit entsprechenden Sanktionen bedacht wurden (z.B. Anathem). Der Fall des Arius auf dem Konzil von Nizäa (325) und die Verurteilung seiner Person und Lehre wurden dafür zum Prototyp. Aber auch bei anderen Fragen, etwa der Kirchenorganisation, bei Reformen, oder in (kirchen-)politischen Entscheidungen setzten sich Mehrheitsansichten gegen andere Interessen durch.
Die Tagung geht vor diesem Befund der Frage nach, wie sich Minderheiten und Minderheitsmeinungen auf Konzilien artikulierten und wie man ihnen begegnete. War die Auseinandersetzung von einem Bemühen getragen, den gegenteiligen Meinungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen oder dominierte majorisierende Intoleranz? Versuchte man, die Anliegen der Minderheit in den (Mehrheits-) Konsens einzubinden, oder redete man aneinander vorbei? In der Bewertung gilt es nicht nur das historische Ringen im Vorfeld und während der Konzilsversammlungen zur berücksichtigen, sondern auch die Narrative, Stilisierungen und Repräsentationen von Minoritäten oder Gegnern, die sowohl in den Konzilsdokumenten als auch in der weiteren Konzilsliteratur geprägt wurden, in den Blick zu nehmen. Gerade bei Verurteilungen verdient in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung von Lehre und Person Beachtung, und es gilt zu prüfen, ob damit nicht trotz aller Kontroversrhetorik nicht auch Brücken gebaut wurden.
Eng verbunden mit dem Ideal konziliarer Konsensfindung ist der Gedanke der "Einmütigkeit" (unanimitas), der sich bei näherer Prüfung nicht selten als Euphemismus entpuppt. Denn Einstimmigkeit wurde auf Konzilien selten erzielt, und ebenso gibt es Fälle, in denen mit dem angeblichen Erfordernis von Einstimmigkeit Druck auf die Minderheit ausgeübt wurde. Müssen vor diesem Hintergrund die Schlagworte von Konsens, unanimitas, Friede etc. nicht kritischer hinterfragt werden, da sie eher Bruchstellen freilegen und auf Konflikte hindeuten, die eben keine Lösung fanden?
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Begriffe wie maior/minor pars bereits ein entwickeltes Wahlverfahren voraussetzen, dem man in dieser Form erst im Mittelalter begegnet. Und selbst der schillernde Begriff der sanior pars weist auf die Ambivalenz von Majoritäten und Minoritäten hin und auf die Vorbehalte, numerische Mehrheiten als Instrument der Wahrheitsfindung zu akzeptieren. Die Emanzipation der Minorität, die sich auch darin vollzieht, dass man sie beim Namen nennt, deutet daher nicht nur auf ein neues, "modernes" Vertrauen auf Verfahrensfragen und Geschäftsordnung in, sondern bringt auch die Überzeugung zum Ausdruck, dass Konzilien eine gewisse Egalität und Freiheit eignen muss, die theologisch legitimiert als Ausdruck der Anwesenheit Hl. Geistes interpretiert wird.
Bei Meinungsunterschieden und Streit auf den Konzilien gilt es, auch die qualitativen Unterschiede der Verhandlungsgegenstände im Auge zu behalten. Standen etwa dogmatische Fragen zur Debatte, in denen Konzilien durch frühere Festlegungen und Glaubenstraditionen gebunden waren, oder ging es lediglich um organisatorische oder politische Entscheidungen? Fragen nach Dogma und Häresie hatten weitreichendere Konsequenzen für die unterlegende Minorität. Die Minderheiten waren in diesem Fall die überführten Häretiker, deren Ansichten nicht nur als inkompatibel mit der Mehrheitsmeinung, sondern auch als Bedrohung für die Kirche angesehen wurden. Im Bereich der Kirchendisziplin, wo Missbräuche abgestellt oder Reformen durchgeführt werden sollten, sind die Minderheiten häufig schwerer auszumachen, bzw. sie sind als interessierte Partei auf den Konzilien selten repräsentiert. Schwieriger wird die Frage nach Minoritäten, wenn man politischen oder fürstlichen Einfluss auf Konzilien untersucht, wenn Konzilien zu Schauplätzen der internationalen Politik werden und sich die Frage nach Mehrheit und (unterlegender) Minderheit nicht mehr theologisch, sondern ausschließlich politisch stellt.
Neben spektakulären Fällen, in denen eine scharfe Trennlinien, sei es zwischen Häresie und Orthodoxie, usus und abusus, Allgemein- und Partikularwohl gezogen wurde, boten Konzilien oft Gelegenheit zu ergebnisoffener Diskussion und differenzierter Beratung, nicht selten begleitet von Formen unverblümten Lobbyings. Gerade diese schwer durchschaubaren Prozesse von Meinungsbildung, Konsensfindung und dem Ausloten von Kompromissen verdienen eine weitaus eindringlichere Erforschung, da die offiziellen Quellen und Akten häufig nur die Ergebnisse, nicht aber den Weg dorthin festgehalten haben. So gesehen erweist sich auch die Entwicklung in der Protokollführung als Fortschritt, insofern darin Minoritäten und ihre abweichenden Meinungen zumindest festgehalten wurden und ihnen dadurch einen gerechterer Platz in der Historiographie gesichert wurde.
Neben den Minoritäten und Minderheitsparteien auf den Konzilien selbst will die Tagung das Problem der Konzilsminorität auch auf einen umfassenderen Begriff von Minorität hin ausweiten: Wie, und in welcher Intensität galt die Sorge von Konzilien dem Schutz religiöser, gesellschaftlicher oder sozialer Minderheiten? Zwar übersteigt dieser Aspekt die unmittelbare Frage nach Parteiungen und dem Ringen um Positionen und Mehrheiten auf den Kirchenversammlungen selbst. Jedoch zeugt die Sorge um gefährdete Minderheiten („minorities“) von einem tiefer liegenden Anliegen, einen höchstmöglichen Ausgleich unter partizipierenden Gruppen, Personen und Interessen herzustellen, sei es in Kirche, Gesellschaft oder zwischen Ständen und sozialen Gruppen. Solche Sorge um Minoritäten ist dem Gedanken der Gerechtigkeit ebenso wie dem der Katholizität und des Friedens verpflichtet.
Die Tagung möchte daher den Blick auf die "Verlierer" richten, um einerseits Dynamiken der konziliaren Verständigung und der innerkirchlichen Streitkultur zu studieren und andererseits der Sensibilität in der Kirchengeschichte für das Recht von Minoritäten und den Umgang mit Minderheitsmeinungen nachzugehen. Ein Leitgedanke hierbei wird sein, inwiefern es gelang, berechtigte Anliegen von unterlegenen Parteien und Positionen in kirchlichen Konsens einzubinden. Bei einem solchen Perspektivenwechsel soll es nicht um Rehabilitierungen oder gar Revanchismus gehen, sondern darum, die "Minderheit" zunächst als Phänomen in der Geschichte der Konzilien und ihrer Rezeption wahrzunehmen. Wir gehen dabei von der zu prüfenden These aus, dass "erfolgreiche" Konzilien den Anliegen ihrer Minderheiten möglichst weitgehend entgegenkamen, und dass sich dies nicht nur einer politischen Pragmatik verdankte, sondern letzten Endes wesentlicher Bestandteil von Gerechtigkeit ist.
Die Tagung bringt Kirchen-, Konzils- und Profanhistoriker unterschiedlicher nationaler Provenienz zusammen und beleuchtet das Thema exemplarisch an Beispielen aus allen Epochen der Kirchengeschichte. Die Ergebnisse der Tagung werden nach eingehender Prüfung und "peer review" in der Zeitschrift Annuarium Historae Conciliorum veröffentlicht werden.

Principal investigators
Helmrath, Johannes Prof. Dr. (Details) (Medieval History)

Financer
Fritz Thyssen Stiftung

Duration of project
Start date: 10/2018
End date: 10/2018

Last updated on 2022-22-11 at 04:05