Völkerrechtliche Verträge und spätere Praxis


Völkerrechtliche Verträge sollen dynamische internationale Verhältnisse regeln. Ihre formelle Änderung erfordert jedoch meist die Zustimmung aller Vertragsparteien und das Durchlaufen langwieriger Verfahren. Viele Vertragsregime stehen heute unter Anpassungs- und Legitimationsdruck (z.B. UN-Charta, Genfer Konventionen, Seerechtskonvention). Eine Möglichkeit, einen Teil dieses Drucks ohne formelle Änderung aufzufangen, ist die evolutive Interpretation. Sie wird besonders im Rahmen europäischer Rechtsregime (EMRK, EU) praktiziert. Eine andere Möglichkeit ist die anerkannte völkerrechtliche Auslegungsmethode nach Maßgabe der „späteren Praxis“ der Vertragsparteien. Mit dem Projekt sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung späterer Praxis bei völkerrechtlichen Verträgen ermittelt werden. Dies soll auf der Grundlage einer empirisch-vergleichenden Untersuchung geschehen. Sie soll klären, welche Formen späterer Praxis es gibt, wie diese rechtlich zu würdigen sind, welche Rolle sie im Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Anforderungen spielen und welche Grenzen sich für ihre Berücksichtigung aus Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Legitimität ergeben.


Projektleitung
Nolte, Georg Prof. Dr. (Details) (Öffentliches Recht / Öffentliches Recht und Völkerrecht)

Mittelgeber
DFG: Sachbeihilfe

Laufzeit
Projektstart: 10/2010
Projektende: 12/2014

Forschungsfelder
Auslegung, international treaty, interpretation, spätere Praxis, subsequent practice, Vienna Convention on the Law of Treaties (VCLT), völkerrechtlicher Vertrag, Wiener Vertragsrechtskonvention (WÜRV)

Zuletzt aktualisiert 2022-08-09 um 05:09