Expertise: Mehrfach-, mehrdimensionale und intersektionale Diskriminierung im Rahmen des AGG und Expertise: Positive Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich bestehender Nachteile im Sinne des §5 AGG


Trotz einer langen Geschichte von Antidiskriminierungsnormen im deutschen Recht gibt es nach wie vor – in der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft - Zweifel, Unsicherheit und Widerstände, das Vorhandensein und die Häufigkeit von Diskriminierung anzuerkennen. Besonders deutlich wurde dies angesichts der Umsetzung europäischer Antidiskriminierungs-Richtlinien und der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Daten zu Diskriminierung werden daher dringend benötigt. Sie dienen nicht nur der Aufklärung über gesellschaftliche Problemlagen, also der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bezogen auf Diskriminierungen. Daten dienen auch der Legitimation bzw. der Begrenzung staatlichen Handelns in diesem Bereich. Eine angemessene Entwicklung und Implementation von Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungspolitik bedarf damit der fachlich abgesicherten Kenntnis des zugrundeliegenden empirischen Problems (Beschreibung Expertise I). Beide Expertisen wurden im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt.


Projektleitung
Baer, Susanne Prof. Dr. (Details) (Öffentliches Recht und Geschlechterstudien)

Mittelgeber
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Laufzeit
Projektstart: 01/2010
Projektende: 05/2010

Publikationen
Baer/ Göttsche/ Bittner, Mehrfach-, mehrdimensionale und intersektionale Diskriminierung im Rahmen des AGG, Berlin 2010; Klose/Merx, Positive Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich bestehender Nachteile im Sinne des §5 AGG, Berlin 2010.

Zuletzt aktualisiert 2022-08-09 um 09:09