Gutachterliche Fachexpertise zur Begründung einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Diskriminierungsmerkmals Lebensalter in der Berliner Landesverfassung
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens zur Begründung einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Diskriminierungsmerkmals Lebensalter in der Berliner Landesverfassung. Die Argumentation wird zudem auf die Anwendbarkeit in Bezug auf eine grundgesetzliche Verankerung (Bundesebene) geprüft/ausgerichtet. Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen einer Fachtagung der Öffentlichkeit präsentiert. Die angebotene Expertise folgt methodisch einem interdisziplinären Ansatz: Sie verbindet Rechts- und Sozialwissenschaften. Dies wird gewährleistet durch die rechtsdogmatische und rechtssoziologische Forschungserfahrung der Anbietenden. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die internationalen und europäischen Vorgaben wird das Gutachten in einem ersten Teil auf die Frage der rechtlichen Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung eingehen. Dabei werden rechtsvergleichend auch die Argumente analysiert, mit denen in anderen europäischen Staaten das Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters auf Verfassungsebene begründet wird. In einem zweiten Teil wird geprüft, welche Folgen eine verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der Altersdiskriminierung im Land Berlin (insbesondere auf die einfachgesetzliche Ebene des Landesrechts) hätte. Bestandteil hiervon ist auch die Analyse bestehender und ggf. aufkommender Herausforderungen und Hindernisse, die einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Lebensalters entgegenstehen. Die spezifische Variabilität, die die Diskriminierungsdimension Lebensalter von anderen Kategorisierungen unterscheidet, wird als Querschnittfrage ebenso berücksichtigt wie Fragen mehrdimensionaler Diskriminierung.
Mittelgeber
Laufzeit
Projektstart: 07/2012
Projektende: 02/2013