Refugee Lives Matter? – Menschenrechtsschutz für Migrant*innen und Flüchtlinge durch internationale und regionale Verpflichtungen zur Untersuchung von Todesfällen.
Derzeit sterben jährlich tausende Migrant*innen in Europa unter besorgniserregenden Umständen. Die meisten von ihnen lassen ihr Leben bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Es kommt aber auch zu zahlreichen Todesfällen in Flüchtlings- und Auffanglagern oder während der Überschreitung innereuropäischer Grenzen. Staatliche sowie europäische Einwanderungs- und Grenzpolitik sind in besonderem Maße Gegenstand politischen Taktierens, wenn Parteien um die Zustimmung einer wechselhaften Wählerschaft konkurrieren. Dieses Projekt erforscht sowohl den derzeitigen Anwendungsbereich als auch das theoretische Potential internationaler Verpflichtungen zur Untersuchung von Todesfällen, die gewährleisten sollen, dass der Schutz von Migrant*innenleben stärker von geltenden Menschenrechten und humanitären Obligationen bestimmt wird als von politischen Absichten. Das Projekt wird die folgenden Fragen erörtern: Unter welchen Umständen wird der Tod nicht-sesshafter Migrant*innen Staaten dazu anhalten, eine potentielle Haftung zu untersuchen? In welchem Ausmaß sind die bestehenden Verpflichtungen ausreichend, um einen Minimalschutz der Menschenrechte, die Migrant*innen und Geflüchteten zustehen, sicherzustellen? Und, unter Berücksichtigung internationaler Präzedenzfälle und der damit einhergehenden theoretischen Kontroversen, wie ist der normative Anspruch derartiger Verpflichtungen, um diese Rechte besser zu schützen?
Mittelgeber
Laufzeit
Projektstart: 10/2018
Projektende: 12/2022
Forschungsbereiche
Forschungsfelder