Was „macht“ Migration mit deutschem Verwaltungsrecht? Eine rechtsethnologische Untersuchung des Aufeinandertreffens von migrantischen Lebensentwürfen und rechtlicher Systembildung in verwaltungsgerichtlichen Streitfällen
Im Zentrum des im Spätherbst 2015 beginnenden Forschungsvorhabens, das in Kooperation mit dem MPI für ethnologische Forschung in Halle durchgeführt wird, steht die Frage, was Migration als Globalisierungsphänomen mit deutschem Verwaltungsrecht „macht“ – und zwar in einem doppelten Sinn: 1) Wie erfahren und mobilisieren Migrant*innen als individuelle soziale Akteure die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in den vielfältigen Lebenslagen, in denen sie von verwaltungsrechtlicher Regulierung betroffen sind? Und wie bearbeiten Rechtsanwender*innen in deutschen Behörden und Gerichten in ihrem Arbeitsalltag Migrationsdynamiken und -folgen? 2) Welche Auswirkungen hat diese soziale Praxis auf das Verwaltungsrecht als solches und die zugrundeliegenden Rechtsstaatsvorstellungen der beteiligten Akteure? (Wie) transformiert also Migration das deutsche Verwaltungsrecht und die ihm zugrunde liegende Ordnungsidee der Rechtsstaatlichkeit? Die verwaltungsrechtlich ausgestaltete Beziehung zwischen dem deutschen Staat und Migrant*innen als Rechtssubjekten bildet hierbei den theoretischen, der verwaltungsgerichtliche Streitfall den empirischen Ansatzpunkt. Die Fragestellung wird von einem dreiköpfigen Forschungsteam, zusammengesetzt aus Ethnolog*innen und Jurist*innen, mit Hilfe ethnographischer und rechtssoziologischer Methoden untersucht werden.
Financer
Duration of project
Start date: 11/2015
End date: 10/2017