Conference: “Rechtsstaatliche Strafverfahren als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte” in Minsk, Belarus, 9–11 November 2017
Auf einer dreitägigen Konferenz in Minsk (Belarus) soll die aktuelle strafverfahrensrechtliche Entwicklung in Belarus, Russland und der Ukraine sowie Deutschlands verglichen und diskutiert werden. Da es dabei auch um die Weiterentwicklung bestehender Systeme angesichts denkbarer Widerstände des jeweiligen „Establishments“ gehen soll, sollen neben den bereits länger etablierten Strafprozessrechtler*innen aus allen vier Ländern auch Nachwuchswissenschaftler*innen bis hin zu Doktorand*innen angesprochen und eingeladen werden. Die Hauptsprache der Konferenz ist Englisch. Im Anschluss der Konferenz sollen die Materialien veröffentlicht und in den Partnerländern verbreitet werden. Das Ziel ist einerseits, die in Deutschland gemachten Erfahrungen beim Transformationsprozess von Rechtsordnungen (bezogen auf das Strafverfahren) fruchtbar zu machen auch für die genannten Staaten, die aus der früheren Sowjetunion hervorgegangen sind und sich z.T. immer noch in einem Übergangsprozess hin zu einem reformierten Strafverfahren befinden. Zugleich soll diese Tagung dazu beitragen, dass trotz der derzeit schwierigen politischen Rahmenbedingungen zumindest auf (rechts-)wissenschaftlicher Ebene weiterhin ein fruchtbarer Dialog und Austausch stattfinden kann. Die Konferenz soll eine multinationale Strafprozess-Veranstaltung werden und eine Brücke zwischen Strafprozessler*innen/Wissenschaftler*innen aus Belarus, Ukraine, Deutschland und Russland.
Konferenzablauf: Donnerstag, 9. November 2017: Anreisetag, Feierliche Eröffnung. Freitag, 10. November 2017: Vorträge der eingeladenen Referent*innen. Samstag, 11. November 2017: weitere Vorträge der eingeladenen Referent*innen, Erörterung der Ergebnisse der Konferenz und Abschlussveranstaltung. Sonntag, 12. November 2017: Abreise. Endredaktion und Veröffentlichung der Vorträge in Minsk (Verlag der BSU) bis 15. Dezember 2017. Indikatoren: Erörterung der Ergebnisse der Konferenz. Zum Abschluss sollten Vorschläge und Ergebnisse zusammengetragen und weitergegeben werden. Nachhaltigkeit: Die Partner prüfen alle Möglichkeiten für eine Fortsetzung der Kooperation, die beispielsweise die Organisation gemeinsamer Konferenzen, gemeinsame Veröffentlichungen, die gemeinsame Beteiligung an internationalen Projekten in dem erklärten Gebiet verbessern können. III. Monitoring, Erfolgskontrolle, Evaluierung: Die Abschlussdiskussion zielt darauf ab, alle Vorschläge zusammenzutragen und bereits vor der Veröffentlichung Schwerpunkte zu setzen. Es wird eine Erörterung der Ergebnisse der Konferenz geben und geplant ist eine Befragung von Projektbeteiligten. IV. Öffentlichkeitsarbeit: Die HU und BSU informieren via Internet über das Vorhaben. Die Konferenz ist offen für ein breites, fachlich interessiertes Publikum. Der Konferenzband soll bis Ende Dez. d. J. fertiggestellt werden. Medien, wie Twitter, Facebook und Instagram sowie relevante Seiten des WWW werden über das Vorhaben und seine Resultate informiert.
Heger, Martin Prof. Dr. (Details) (Criminal Law / Criminal Procedural Law / European Criminal Law and Modern Law History)
Financer
Bundesverwaltungsamt
Duration of project
Start date: 07/2017
End date: 12/2017
Research Areas
Rechtswissenschaften