Wissenschaftliche Dienstleistung für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Das Spielhallengesetz ist um eine Regelung zu ergänzen, nach welchen Kriterien und nach welchem Verfahren diejenigen Bestands-Spielhallenstandorte, welche wegen Unterschreitung des 500 Meter Mindestabstandes untereinander ausschließlich abstandsmäßig miteinander konkurrieren, für die Erlaubniserteilung ausgewählt werden. Dies soll durch Anwendung eines algorithmischen Berechnungsverfahrens erfolgen.
Mittelgeber
Land Berlin - Andere
Laufzeit
Projektstart: 03/2015
Projektende: 06/2016